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Vorlesung - Allgemeine Staatslehre

Die Allgemeine Staatslehre ist ein zentrales Grundlagenfach des öffentlichen Rechts, weil sie den Staat über seine rechtliche Dimension hinaus unter Berücksichtigung auch anderer wissenschaftlicher Disziplinen (u.a. der Geschichte und der Politikwissenschaft) untersucht und hinterfragt. Sie befasst sich also mit den übergreifenden Fragen der Staatlichkeit, nämlich unter anderem mit den verschiedenen Staatsbegriffen, mit den außerrechtlichen Voraussetzungen der Staatlichkeit (einschl. staatsphilosophischer Erkenntnisse), mit der Rechtfertigung (Legitimation) des Staates. Der Schwerpunkt liegt auf der näheren Betrachtung des modernen Verfassungsstaates und der aktuellen Veränderungsprozesse im internationalen Staatensystem. Betrachtungsgegenstand ist die Staatlichkeit generell, nicht ein bestimmter Staat. Die konkrete Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland wird allerdings gerade im Zusammenhang mit den Erläuterungen zum modernen Verfassungsstaat regelmäßig zur Veranschaulichung herangezogen.

Nähere Informationen zur Vorlesungen "Allgemeine Staatslehre" im Sommersemester 2020 bei Prof. Dr. Schöbener finden Sie nebenstehend unter dem Reiter "Materialien".