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Völkerrecht II

Die Vorlesung „Völkerrecht II“ ist Bestandteil des Schwerpunktes Völker- und Europarecht (SP Nr. 9, Kernbereich) und knüpft an die Vorlesung Völkerrecht I aus dem WS 2019/20 an. Ein Einstieg ist aber auch für Teilnehmer möglich, die erst in diesem Semester mit dem SP-Studium beginnen. Behandelt werden neben den Grundprinzipen des Völkerrechts (u.a. universelles Gewaltverbot, Interventionsverbot, friedliche Streitbeilegung) das Recht der Vereinten Nationen, der regionale und universelle Schutz der Menschenrechte, das Diplomaten- und Konsularrecht sowie im Überblick das internationale Umweltrecht und das internationale Seerecht.

Nähere Informationen zur Vorlesungen "Völkerrecht II" im Sommersemester 2020 bei Prof. Dr. Schöbener finden Sie nebenstehend unter dem Reiter "Materialien".