Vorlesungsinformationen:
Donnerstag, 10:00 bis 13:30 Uhr
Online (Weitere Informationen auf ILIAS)
Beginn: 15. April 2021
Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley) / Prof. Dr. Burkhard Schöbener
Die Übung ist als wesentlicher Bestandteil des Hauptstudiums das Verbindungsstück zwischen Grundstudium und vertiefter Examensvorbereitung. Sie dient dazu, die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse miteinander zu verknüpfen, zu vertiefen und zu erweitern. Wenn Sie an der Übung im Öffentlichen Recht erfolgreich teilnehmen möchten, sollten Ihnen die im Grundstudium auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts – also im Staats- und Verwaltungsrecht – vermittelten Lerninhalte sowie die Methodik der Fallbearbeitung bereits bekannt sein. Ziel der Übung ist es, sich mit examensrelevanten Lehrinhalten und Problemschwerpunkten anhand von Fallbearbeitungen beispielhaft und prüfungsnah auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck ist die Veranstaltung über die Vorlesungszeit in verschiedene Übungseinheiten unterteilt. Die Übung bezweckt, den Studierenden die wesentlichen Kenntnisse zur Umsetzung des in den Vorlesungen des Öffentlichen Rechts vermittelten Rechtsstoffes im Kontext von Falllösungen zu vermitteln. Diese Fälle sind so gestaltet, dass sie die Teilnehmenden sukzessive auf die Bearbeitung anspruchsvollerer und komplexerer Sachverhalte vorbereiten sollen.