Vorlesungsinformationen:
Mittwoch, 14:00 bis 15:30 Uhr
Online (Videos auf ILIAS abrufbar)
Beginn: 14. April 2021
Prof. Dr. Burkhard Schöbener
Die Vorlesung behandelt die rechtlichen Maßgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit, soweit diese für die staatliche Pflichtfachprüfung nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW relevant sind. Dazu gehören (im Überblick): die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, die Klagearten (einschließlich der allgemeinen und besonderen Sachurteilsvoraussetzungen), das Vorverfahren (soweit in NRW noch relevant), der vorläufige Rechtsschutz, der gerichtliche Prüfungsumfang und die gerichtlichen Entscheidungen. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften im 4. Fachsemester. Die Beherrschung des Stoffs aus der Vorlesung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht wird ebenso vorausgesetzt wie der parallele Besuch der Vorlesung zum Besonderen Verwaltungsrecht. Die Vorlesung soll den Studierenden die wesentlichen Kenntnisse zur Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zu Ablauf und Voraussetzungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutzverfahren vermitteln. Besonderer Wert liegt auf der Einbeziehung typischer, klausurenrelevanter Fallbeispiele, um dadurch die eigenständige Erarbeitung von Klausurlösungen einzuüben.
Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur angeboten. Erwartet wird die gutachtliche Lösung eines Falles. Weitere Informationen dazu, insbesondere hinsichtlich Ort und Zeit, folgen im Laufe des Semesters.